Schweiz

Schweiz setzt Hamas-Verbot um – Gesetz tritt am 15. Mai 2025 in Kraft

Der Bundesrat hat beschlossen, das Verbot der Hamas und verwandter Organisationen ab dem 15. Mai 2025 in Kraft zu setzen. Das Gesetz ermöglicht Massnahmen wie Einreiseverbote, Ausweisungen und das Unterbinden von Finanzflüssen zugunsten der Organisation.
Schweiz setzt Hamas-Verbot um – Gesetz tritt am 15. Mai 2025 in KraftQuelle: Sputnik © Andrey Stenin

Etwa eineinhalb Jahre nach dem blutigen Anschlag vom 7. Oktober 2023 zieht die Schweiz jetzt Konsequenzen: Der Bundesrat hat beschlossen, das neue Bundesgesetz zum Verbot der Hamas und ihr nahestehender Organisationen am 15. Mai 2025 in Kraft zu setzen.

Bereits kurz nach dem Angriff hatte das eidgenössische Parlament reagiert. Die sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat forderten ein Verbot, woraufhin der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragte, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Justizminister Beat Jans stellte diesen im Herbst 2024 der Öffentlichkeit vor.

Die parlamentarische Beratung verlief zügig: Am 20. Dezember 2024 nahm das Parlament das Gesetz mit großer Mehrheit an. Eine Referendumsbewegung kam nicht zustande – die Frist verstrich am 19. April 2025 ungenutzt.

Mit dem neuen Gesetz erhalten die Bundesbehörden erweiterte rechtliche Möglichkeiten, um gegen Hamas-nahe Aktivitäten vorzugehen. So erlaubt es etwa Einreiseverbote, Ausweisungen und weitere präventiv-polizeiliche Maßnahmen. Ebenso sollen Finanzströme über die Schweiz künftig unterbunden werden – ein Mittel, um der Terrororganisation wirtschaftlich den Boden zu entziehen.

Bislang waren in der Schweiz nur Al Kaida und der sogenannte Islamische Staat gesetzlich verboten. Mit der Hamas wird nun erstmals auch eine Gruppierung aus dem israelisch-palästinensischen Konflikt offiziell auf die Liste gesetzt.

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