
Schweizer Kleinkind-Folterer nimmt sich mit Sterbehilfe das Leben ‒ Ein Tod mit Würde

René Osterwalder, einer der abscheulichsten Sexualverbrecher der Schweizer Justizgeschichte, hat sich das Leben genommen. Mithilfe einer Sterbehilfeorganisation beendete der 71-Jährige seine Existenz – unter Aufsicht und mit staatlicher Duldung, außerhalb der Mauern der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Wie die Zürcher Justizdirektion bestätigt, erfolgte der assistierte Suizid bereits am 16. April 2025.
Osterwalder war seit über zwei Jahrzehnten verwahrt – nicht wegen eines einfachen Vergehens, sondern wegen unfassbarer Verbrechen an Kleinkindern.
Der als «Babyquäler» bekannt geworden Straftäter René Osterwalder ist im Gefängnis Pöschwies in Regensdorf ZH gestorben. Er nahm sich mithilfe einer Sterbehilfeorganisation das Leben. Osterwalder wurde 71 Jahre alt.https://t.co/0OcWXwvib2
— SRF News (@srfnews) May 5, 2025
In den 1990er Jahren wurde er als "Babyquäler" schweizweit bekannt. Zwei Mädchen im Alter von ein und zwei Jahren hatte er über Stunden gefoltert: mit Stromstößen, Nadeln, Schlägen. Er filmte seine Taten, während seine damalige Freundin tatenlos zusah. Auch ein zwölfjähriger Junge wurde Opfer seiner Gewalt. Das Zürcher Obergericht verurteilte Osterwalder 1998 zu 17 Jahren Haft mit anschließender unbefristeter Sicherheitsverwahrung.
Osterwalders Entscheidung zum Freitod ist rechtlich gedeckt. Gemäß Bundesverfassung und Europäischer Menschenrechtskonvention steht auch inhaftierten, urteilsfähigen Personen das Recht auf einen selbstbestimmten Tod zu. Der Zugang zur Sterbehilfe darf ihnen nicht verwehrt werden – auch dann nicht, wenn sie wegen abscheulicher Verbrechen einsitzen.

Obwohl der Suizid nicht innerhalb der Gefängnismauern stattfand, war der Staat in das Vorgehen involviert. Die Sterbehilfeorganisation musste zuvor prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt waren. Für die korrekte Umsetzung war sie selbst verantwortlich. Die Behörden hielten sich zurück – die Entscheidung lag bei Osterwalder.
In den Jahren seiner Verwahrung versuchte Osterwalder immer wieder, gerichtlich gegen seine Inhaftierung vorzugehen. 2017 entschied das Bundesgericht, dass er weiterhin als gefährlich gilt und die Verwahrung aufrechtzuerhalten sei. Auch 2021 scheiterte er mit einer Beschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht.
Einmal trat Osterwalder in Hungerstreik – aus Protest gegen die Verlegung eines Mithäftlings, mit dem er eine Beziehung führte. Auch damit erregte er öffentliches Aufsehen.
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