
Noch kein Konkurs: Gericht in Zug gibt Nord Stream 2-Konzern weiteren Aufschub

Trotz schwerer Hypotheken und politischer Eiszeit darf Nord Stream 2 weiterexistieren. Das Kantonsgericht Zug hat einem Nachlassvertrag zwischen der Betreiberfirma und ihren rund 150 Gläubigern zugestimmt – ein juristischer Befreiungsschlag auf Zeit.

Die hoch verschuldete Nord Stream 2 AG, einst als strategisches Bindeglied zwischen russischem Gas und deutschem Markt geplant, konnte sich nach jahrelangem Ringen mit Investoren und Geldgebern auf einen Schuldenschnitt einigen. Das Schweizer Gericht bestätigte am Freitag das Ergebnis dieser Einigung. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig – eine Beschwerdefrist von zehn Tagen läuft.
Die finanzielle Situation der Gesellschaft war prekär: Milliardenschwere Investitionen europäischer Energiekonzerne, nie genutzte Pipelines und internationale Sanktionen hatten das Unternehmen seit Jahren in Schieflage gebracht. Nur durch mehrfache Verlängerungen der Nachlassstundung – über das gesetzlich zulässige Maximum hinaus – blieb die Insolvenz aus.
Die politische Großwetterlage setzt dem Projekt allerdings weiter zu. Der Ukraine-Krieg, die gesprengten Leitungen und der Verzicht Europas auf russisches Gas lassen an der Zukunft von Nord Stream 2 zweifeln. Auch wenn hinter den Kulissen offenbar neue Investoren aus den USA sondieren – eine Rückkehr in den Energiemarkt bleibt problematisch.
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