Bundesbank: Muss der Bund aus Steuergeldern nachschießen?
Es war die vermeintliche Rettung aus der Finanzmarktkrise 2008: das sogenannte Quantitative Easing, schlicht eine verstärkte Geldschöpfung durch die Zentralbanken, indem Staatsanleihen ausgegeben werden, die von Banken gekauft werden, die sie dann an die EZB oder in den USA an die Fed zurückverkaufen. Zusätzlich wurden noch Unternehmensanleihen und selbst Aktien gekauft, um den Finanzmarkt am Laufen zu halten.
In den letzten Monaten wurden allerdings die Zinsen durch die EZB deutlich erhöht, was sich auf die auf Staatenebene gehaltenen Papiere auswirkt – je höher die Zinsen, desto weniger sind die gekauften Papiere wert. Auf der anderen Seite müssen den Geschäftsbanken, die Geld bei der Bundesbank zwischenlagern, höhere Zinsen gezahlt werden. Das Ergebnis: Die Bundesbank macht Verluste.
Der Bundesrechnungshof hat nun gewarnt, die Kapitaldecke der Bundesbank könne nicht ausreichen, weil diese Verluste zu hoch werden. Das letzte Mal, dass die Bundesbank Verluste machte, liegt bereits fünfzig Jahre zurück. Damals waren die Verluste schlicht vorgetragen und später mit Gewinnen verrechnet worden. Ein Verfahren, das bei jedem Wirtschaftsunternehmen, sobald das Eigenkapital aufgebraucht ist, als Insolvenzverschleppung gelten würde; aber für die Bundesbank haftet letztlich der Staatshaushalt, weshalb dieser Fall nicht eintreten kann.
Allerdings, und das ist der Einwand des Rechnungshofs, könnten die Kosten, diese Verluste aus dem Staatshaushalt zu decken, wenn es unvermeidlich sei, wesentlich höher sein als bei einer früh stattfindenden Erhöhung des Eigenkapitals. Er fordert deshalb das Finanzministerium auf, sofort einzugreifen. Überhaupt sei die Kontrolle des Finanzministeriums über die Aufkäufe der EZB schlecht; nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist sie aber erforderlich, um ständig die möglichen Folgen für den Bundeshaushalt im Blick zu behalten und nötigenfalls einzugreifen. So darf die EZB beispielsweise nicht mehr als ein Drittel der Staatsanleihen eines einzelnen Landes aufkaufen, und die Gesamtverteilung der Anleihenkäufe muss sich an der Verteilung der Anteile am Eigenkapital der EZB orientieren.
Das Finanzministerium, so der Rechnungshof, dürfe die Bewertung dieser Anleihen "nicht der Bundesbank überlassen, die Bestandteil des Eurosystems ist". Solange das Ministerium nicht eigenständig bewertet, könne auch eine Kompetenzüberschreitung der EZB gar nicht festgestellt werden. Den Rechnungsprüfern selbst wird der Zugang zu den Daten der EZB mit Verweis auf die Vertraulichkeit vom Ministerium verweigert.
Augenblicklich hat die Bundesbank noch Reserven in Höhe von 19,5 Milliarden Euro, aber selbst nach der Berechnung der Bank dürfte dieser Puffer in diesem Jahr aufgebraucht sein. Die Frage ist also nicht, ob Mittel nachgeschossen werden müssen, sondern wann.
Mehr zum Thema – Ist Deutschland auf dem Weg zum Entwicklungsland? Experten sagen "ja"
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.